HINWEISGEBER-RICHTLINIE
EINFÜHRUNG & ZWECK
Wir haben Regeln und Gesetze, die unsere Geschäftstätigkeit regeln. Jeder ist dafür verantwortlich, diese zu kennen und einzuhalten.
Wenn jemand gegen diese Regeln verstößt, kann das sowohl dem Unternehmen als auch seinen Mitarbeitern schaden. Die Hinweisgeber-Richtlinie soll Mitarbeiter ermutigen, offen zu sein und Meldung zu erstatten, wenn etwas schiefgeht oder nicht so funktioniert, wie es sollte.
WER KANN MELDUNGEN VORNEHMEN?
Jeder, der Bezug zu unserer Geschäftstätigkeit hat, kann Meldung erstatten: Angestellte, Vertragspersonal (Berater), Praktikanten, Kunden, Subunternehmer usw. Es spielt keine Rolle, ob Sie Informationen vor, während oder nach Ihrer Verbindung zu uns haben. Schutz gilt auch für diejenigen, die der hinweisgebenden Person helfen, wie z.B. Gewerkschaftsvertreter.
BEISPIELE FÜR FEHLVERHALTEN
- Verstöße gegen das Gesetz
- Steuer- und Buchhaltungsdelikte
- Geldwäsche
- Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
- Korruption
- Missbrauch von Unternehmensgeldern oder öffentlichen Mitteln
- Diebstahl
- Verstöße gegen behördliche Vorschriften
- Unlauterer Wettbewerb
- Handlungen, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit und Umwelt darstellen
- Sexuelle Belästigung oder andere schwerwiegende Belästigungen oder Diskriminierungen jeglicher Art
- Anderes unangemessenes oder unprofessionelles Verhalten, Machtmissbrauch usw.
SCHUTZ FÜR HINWEISGEBER
Die hinweisgebenden Personen sind vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Es ist verboten, sie zu bestrafen oder zu diskriminieren. Der Schutz gilt auch, wenn die Informationen vertraulich sind.
WIE ERSTATTET MAN MELDUNG?
Meldungen können mündlich oder schriftlich an Ihren direkten Vorgesetzten, die Personalabteilung oder per E-Mail an whistleblower@swede-wheel.se erfolgen. Es gibt auch ein anonymes Formular auf der Website, über das Sie Meldungen vornehmen können, www.swede-wheel.se. Hinweise können bei Bedarf auch extern an Behörden gegeben werden.
WAS PASSIERT ALS NÄCHSTES?
Alle Meldungen werden intern oder extern untersucht. Innerhalb von 7 Tagen sollte eine Bestätigung über den Eingang des Falls versendet werden. Die hinweisgebende Person wird innerhalb von 3 Monaten über die Untersuchung informiert und kann bei Bedarf auch kontaktiert werden.
ANONYMITÄT & VERTRAULICHKEIT
Die hinweisgebende Person kann auf Wunsch anonym bleiben, aber wir können zu völlig anonymen Berichten keine Rückmeldung geben. Die Identität der hinweisgebenden Person wird nur offengelegt, wenn es notwendig ist, beispielsweise gegenüber der Polizei oder Behörden. Wenn es möglich ist, wird die Person wird informiert, bevor ihre Identität offengelegt wird.
Anonymes Hinweisgeber-Formular
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